Aktueller Stand

Stand 2.05.2026

Wir haben nun einen ersten Teilsieg errungen, nach nun mehr 2 Jahren. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) stellt sich hinter uns. Wir haben das erste Fahrzeug, unseren Prototyp U4023 über eine Einzeltypgenehmigung ohne hinteren Unterfahrschutz zugelassen. Die örtlichen Behörden hatten noch versucht dies zu verhindern, aber ohne Erfolg. Die Zulassung mit Typgenehmigung nach EU Recht ist keine Länderangelegenheit sondern im Recht des KBA. Daher steht dem Bau von Expeditionsfahrzeugen auf Basis neuer U4023 durch uns nichts im Wege.

Aktuell klagen wir noch vor dem Verwaltungsgericht gegen das Land Baden-Würtemberg auf die Zulassung noch eines im Bau befindlichen Fahrzeugs. Die Behörden spielen auf Zeit und hoffen das uns die finanziellen Mittel ausgehen. Im Grunde wurde das Vorgehen der Behörden schon geschickt gewählt, so hat das GRÜN geführte Verkehrsministerium im Bund-Länder-Fachausschuss dem TÜV untersagt uns ein positives Gutachten nach §21 ohne hinteren Unterfahrschutz auszustellen, was das Verkehrsministerium bestreitet. Bei unserer Klage wird nun vom untergeordneten Regierungspräsidium darauf verwiesen, das wir kein Gutachten vorlegen können, was dem TÜV ja vom Bund-Länder-Fachausschuss untersagt wurde. So wird die Klage nach Aussage unseres Anwalts noch bis zu 2 Jahre dauern und vermutlich eine weitere Instanz brauchen.

In der Zwischenzeit wurde uns auf juristischen Druck doch ein Gutachten vom TÜV SÜD ausgestellt. Natürlich negativ, wie schon 7 Tage zuvor zwischen TÜV SÜD und Verkehrsministerium BW vereinbart. Eine Einzelfall Prüfung fand nicht statt, unsere mitgebrachten Unterlagen wurden weder beachtet noch kommentiert. Als Begründung wurde wörtlich die politisch vorgegebene Begründung wiedergegeben.

Parallel hat das Regierungspräsidium Karlsruhe herausbekommen, das andere Prüforganisationen in anderen Bundesländern sich nicht an die Anweisungen aus Baden-Württemberg halten und so die vom Land Baden-Württemberg iniziierte Kampange gegen Freizeitfahrzeuge nicht mittragen und versucht die rechtlich und technisch einwandfreie Abnahme unserer Fahrzeuge zu verhindern. Obwohl das RP keinerlei Befugnis in anderen Bundesländern hat.


Das Verwaltungsbeamten sich nicht mit Technik auskennen, ist ihnen nicht vorzuwerfen, aber das sie dann den Sachverständigen das Ergebnis der Gutachten vorschreiben damit das Ergebnis in ihrem Sinne ist und diese dann lieber kein Gutachten ausstellen damit sie keinen Rechtsbruch begehen, hat Eigenschaften einer Bananenrepublik. Wir werden hier systematisch von der Rechtswegegarantie ausgeschlossen.

Wir kämpfen weiter…

Nur am Rande: Vorschlag der Beamten, unsere Kunden könnten Ihre Fahrzeuge mit dem Tieflader in die Wüste transportieren oder die Fahrzeuge in einem Land mit laxeren Bestimmungen zulassen, auch die Demontage des Unterfahrschutz vor verlassen der Straße wäre nach Aussage eine Option.

So unabhängig begutachtet der TÜV SÜD: