Aktueller Stand Unterfahrschutz

Stand 2.05.2026

Wir haben nun einen ersten Teilsieg errungen, nach nun mehr 2 Jahren. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) stellt sich hinter uns. Wir haben das erste Fahrzeug, unseren Prototyp U4023 über eine Einzeltypgenehmigung ohne hinteren Unterfahrschutz zugelassen. Die örtlichen Behörden hatten noch bis zuletzt versucht dies zu verhindern, aber ohne Erfolg. Die Zulassung mit Typgenehmigung nach EU Recht ist keine Länderangelegenheit sondern EG – Recht. Daher steht dem Bau von Expeditionsfahrzeugen auf Basis neuer U4023 durch uns nichts im Wege.

13 Jahre wurden unsere Fahrzeuge vom TÜV SÜD ohne Beanstandungen abgenommen. Auch auf Hinblick hinterer Unterfahrschutz. Als uns die Nachricht erreichte hatten wir 7 Fahrzeuge zum Teil in Bau oder fertig zur Zulassung. Nach 13 Jahren wurde ohne eine Gesetzesänderung, die unsere Fahrzeuge betraf, die Verwaltungspraxis geändert. Rechtssicherheit sieht anderst aus.

Aktuell haben wir die Klage auf Feststellungsklage gegen das Land Baden-Württemberg umgestellt. Die §21 Abnahme Zulassung des noch einen im Bau befindlichen Fahrzeugs erfolgte in einem nicht grün regierten Bundesland und bei einem unabhängigen technischen Dienst, dem TÜV Rheinland. Der TÜV Rheinland hat sich den Versuchen der Einflussnahme durch das RP Karlsruhe erfolgreich widersetzt. Die Behörden spielen auf Zeit und hoffen das uns die finanziellen Mittel ausgehen. Im Grunde wurde das Vorgehen der Behörden schon geschickt gewählt, so hat das GRÜN geführte Verkehrsministerium (Stand 2024) im Bund-Länder-Fachausschuss dem TÜV untersagt uns ein positives Gutachten nach §21 ohne hinteren Unterfahrschutz auszustellen, was das Verkehrsministerium allerdings bestreitet. Auch die anderen beteiligten Behörden behaupten trotz zahlloser Dokumente/Beweisen, das sie keinen Einfluss auf die Gutachten der technischen Dienste ausüben, was auch illegal wäre. Die Faktenlage ist jedoch eine andere. Die Klage wird nach Aussage unseres Anwalts noch bis zu 2 Jahre dauern und vermutlich eine weitere Instanz brauchen.

In der Zwischenzeit hatten wir den TÜV Süd bei der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt, da er Gutachten abgesprochen hat, das Ergebnis von Gutachten im Sinne der Verwaltungsbeamten im Vorfeld nach deren Wünschen festgelegt hat und uns auf Weisung des RP Gutachten gänzlich verweigert um uns von der Möglichkeit der Klage auszuschließen. Klare Beweise, Schriftstücke, Emails und Zeugenaussagen belegen das. Doch das VM sieht beim TÜV Süd kein Fehlverhalten, was uns nicht wundert, ist es ddoch genau das VM, das den TÜV süd zu diesem illegalen Verhalten veranlasst hat. So wurde uns lapidar erklärt dem TÜV süd sei kein Fehlverhalten nachweisbar. Keine Belege, was geprüft wurde, nach welchen Vorschriften geprüft wurde, kein Beleg über irgendeine Prüfung. So haben wir schließlich eine LIFG Anfrage an die Behörde gerichtet, di ebenfalls negativ verlief. Die Herausgabe der geforderten Informationen wurde von den Beamten mit der Begründung abgelehnt: „Der TÜV Süd würde die künftige Zusammenarbeit verweigern, würde das Amt uns informieren“ Also übersetzt, keine Bereitschaft für ähnliche Hinterzimmerabsprachen mehr um politisch ideologische Ziele durchzusetzen. Oder wie es uns ein Mitarbeiter des RP Karlsruhe telefonisch mitteilte: „Ich akzeptiere nicht das irgendwelche Bonzen mit ihren Protzkarren durchs Gelände pflügen“ – ohne Worte

#Tüvsüd #Badenwürttemberg #Rechtssicherheit

In der Zwischenzeit wurde uns auf juristischen Druck doch ein Gutachten vom TÜV SÜD ausgestellt. Natürlich negativ, wie schon 7 Tage zuvor zwischen TÜV SÜD und Verkehrsministerium BW vereinbart, siehe unten. Eine Einzelfall Prüfung fand nicht statt, unsere mitgebrachten Unterlagen wurden weder beachtet noch kommentiert. Als Begründung wurde wörtlich die politisch vorgegebene Begründung des Verkehrsministeriums BW wiedergegeben.

Parallel hat das Regierungspräsidium Karlsruhe herausbekommen, das eine andere Prüforganisation, der TÜV Rheinland, in einem anderen Bundesland sich nicht an die Anweisungen aus Baden-Württemberg hält und so die vom Land Baden-Württemberg iniziierte Kampange gegen Freizeitfahrzeuge nicht mitträgt. Nun versucht die Behörde die rechtlich und technisch einwandfreie Abnahme unserer Fahrzeuge dort zu verhindern, so wurde uns vom technischen Dienst berichtet. Obwohl das RP Karlsruhe keinerlei Befugnis in anderen Bundesländern hat. Trotz Zeugenaussagen und eindeutigen Emails, wird die Einflussnahme der Behörden auf technische Dienste weiter bestritten. Wie soll man Vertrauen in einen Staat haben der lügt und betrügt?

Das Verwaltungsbeamten sich nicht mit Technik auskennen, ist ihnen nicht vorzuwerfen, aber das sie dann den Sachverständigen das Ergebnis der Gutachten vorschreiben damit das Ergebnis in ihrem Sinne ist und diese dann lieber kein Gutachten ausstellen damit sie keinen Rechtsbruch begehen, hat Eigenschaften einer Bananenrepublik. Wir wurden hier systematisch von der Rechtswegegarantie ausgeschlossen.

Wir kämpfen weiter…

Nur am Rande: Vorschlag der Beamten, unsere Kunden könnten Ihre Fahrzeuge mit dem Tieflader in die Wüste transportieren oder die Fahrzeuge in einem Land mit laxeren Bestimmungen zulassen, auch die Demontage des 150kg schweren Unterfahrschutz vor verlassen der Straße wäre nach Aussage eine Option.

So unabhängig begutachtet der TÜV SÜD: „…die Begutachtung wird natürlich negativ ausfallen.„